Lieferkettengesetz, bitte warten: Mindeststandards
Jahrelang wurde auf EU-Ebene um ein Lieferkettengesetz gerungen. Nun, wenige Monate nach der historischen Einigung über das EU-Lieferkettengesetz, soll es im Zuge einer neuen EU-Verordnung (Omnibus) erheblich verwässert werden. Unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung sollen Unternehmen weiterhin bei Kinderarbeit und Verstößen gegen Umweltgesetze wegschauen und sich so aus ihrer Verantwortung stehlen können. Künftig soll das Gesetz nur noch für direkte Zulieferer gelten und nicht mehr für die gesamte Lieferkette. Auch die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit für Geschädigte, Schadenersatz einzufordern, wurde gestrichen. Ohne Kontrolle, Haftung und klare Regeln ist das Lieferkettengesetz aber wirkungslos. Diese geplante Verwässerung ist ein Hohn für die Opfer von unmenschlichen Arbeitsbedingungen, die nun keine rechtliche Handhabe mehr haben. Kein guter Start der neuen EU-Kommission in Fragen Menschenrechte und Umweltschutz! Arbeiterkammer, Gewerkschaften und die Zivilgesellschaft fordern: Das Lieferkettengesetz muss um- und nicht ausgesetzt werden. Eine neue AK-Studie zeigt auf, wie Audits und Zertifizierungen ausgestaltet sein müssen, um die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltschutzstandards in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten effektiv und effizient zu unterstützen.