Weniger gesetzlicher Schutz für Wölfe: Artenschutz

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Der Schutzstatus des Wolfes wurde im europäischen Artenschutzabkommen (Berner Konvention) von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. Dies hat zur Folge, dass für Wölfe kein grundsätzliches Abschussverbot mehr gilt, sondern nur noch allgemein ein „guter Erhaltungszustand“ hergestellt oder bewahrt werden muss. Für diese Änderung hatte sich unter anderem der österreichische Landwirtschaftsminister seit zwei Jahren starkgemacht. Das Ökobüro fürchtet, dass damit ein Präzedenzfall geschaffen wird und der Schutzstatus weiterer streng geschützter Arten in Frage gestellt wird. Die EU hatte diese Änderung der Berner Konvention im Dezember vorgeschlagen. Bei dieser Konvention handelt es sich um ein Abkommen des Europarates, das von 51 europäischen Staaten ratifiziert wurde. Da nur Monaco, Tschechien und Großbritannien gegen die Verringerung des Schutzes stimmten und damit das nötige Drittel an Gegenstimmen nicht erreicht wurde, trat die Änderung Anfang März in Kraft. Unmittelbar darauf legte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der EU-Artenschutz-Richtlinie (FFH-Richtlinie) vor, mit dem diese Herabstufung auch in EU-Recht gegossen wird.