Der Lobautunnel landet vor dem Europäischen Gerichtshof: Gerichtsbeschluss

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Im laufenden Verfahren zum S1-Lobautunnel hat das Bundesverwaltungsgericht im Frühjahr 2025 eine Vorabentscheidung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) beantragt. Es soll geklärt werden, ob die Änderung des Projekts im Bundesstraßengesetz 2006 gegen EU-Recht verstößt, weil keine Strategische Umweltprüfung (SUP) erfolgte. Der EuGH entschied im Jahr 2020, dass eine Genehmigung nicht bestehen bleiben kann, wenn sie ohne die erforderliche SUP erteilt wurde. Da EuGH-Entscheidungen meist bis zu zwei Jahre dauern, bleibt das Projekt vorerst weiter blockiert. Sollte ein Verstoß festgestellt werden, wäre die S1 rechtlich nicht im Bundesstraßengesetz verankert, zumindest bis eine SUP nachgeholt wird. Hintergrund des langjährigen Konflikts ist das Fehlen einer formalisierten Abstimmung zwischen Bund und Ländern sowie eine unzureichende Einbindung der Öffentlichkeit in die Infrastrukturplanung. Hoffnung gibt das neue Regierungsprogramm, das eine verbindliche Koordination und die Harmonisierung der Standards für eine effektive Öffentlichkeitseinbindung vorsieht. Eine rasche Umsetzung wäre wichtig, um zukünftige Infrastrukturvorhaben reibungsloser umsetzen zu können.