Menschenrecht auf Wasser soll gestärkt werden: EU-Abwasserrichtlinie
Mit der Überarbeitung der EU-Abwasserrichtlinie wird eine langjährige Forderung der Arbeitnehmer:innenvertretung erfüllt und der Zugang zur sanitären Grundversorgung für alle Menschen, insbesondere auch für marginalisierte Gruppen verbessert. Auch für die Umwelt wird mehr getan. Es wird eine weitere Abwasseraufbereitung („vierte Reinigungsstufe“) für große Kläranlagen verpflichtend vorgeschrieben, um Mikroschadstoffe und Mikroplastik stärker herauszufiltern. Finanzieren soll dies die Arzneimittel- und Kosmetikindustrie, die für 90 Prozent der derzeit ungefilterten Mikroschadstoffe verantwortlich sind. Die AK unterstützt die Idee der „erweiterten Herstellerverantwortung“ grundsätzlich. Allerdings gilt es in der Umsetzung wichtige Regeln zu beachten, damit nicht diejenigen die zahlen, auch anschaffen. Die Verantwortung sowie die Kontrolle von neu einzurichtenden Organisationen für die „erweiterte Herstellerverantwortung“ müssen in öffentlicher Hand liegen. Zudem darf die Industrie keinen Einfluss darauf haben, wie die Finanzmittel verwendet werden. Weiters sind Vorgaben für die Erreichung der Energieneutralität bei Kläranlagen bis 2040, sowie strengere Regeln für die Kreislaufwirtschaft vorgesehen. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen zu senken und damit einen Beitrag zu den Zielen des Green Deal zu leisten.