Abgasmanipulierte Diesel-Pkw: Volkswagen

Ein Urteil in Schleswig (Deutschland) am 21. Februar 2023 könnte schwerwiegend sein. Demnach erfüllen Diesel-Pkw von Volkswagen mit dem „Schummelmotor“ EA 189 auch mit Software Update nicht die EU-Typengenehmigungsvorschriften. Hält das Urteil in der Berufung stand, muss ein Rückruf des Herstellers diese in einen gesetzeskonformen Zustand bringen. So auch in Österreich, weil eine von einer deutschen Behörde ausgestellte EU-Betriebszulassung in allen EU-Mitgliedsstaaten verbindlich ist.

Direkt betroffen wären in Österreich 383.000 Pkw von VW, Audi, Seat und Skoda. Große Fragezeichen bestehen aber, ob dies bei den betroffenen Autos technisch möglich ist. Rein rechtlich darf aber ein Kfz ohne EU-Betriebszulassung nicht auf Straßen fahren. Die AK fordert, dass betroffene Autohalter:innen und die Umwelt nicht zum dritten Mal bei dem Rückruf draufzahlen. Umweltministerin Leonore Gewessler muss Herstellern jetzt genau auf die Finger schauen und sie zur Verantwortung ziehen.