Vor 30 Jahren

„Wissen ist Macht“ auch im Umweltinformationsbereich. Nach langem zähem Ringen konnte endlich Einigung über das mit 1. Juli 1993 in Kraft tretende Umweltinformationsgesetz erzielt werden. Es regelt ein jedermann zustehendes Recht auf freien Zugang zu Umweltdaten, über die Verwaltungsbehörden verfügen, verbessert die Möglichkeiten der Behörden zur Beschaffung von Umweltdaten und verpflichtet die Betreiber störanfälliger Betriebsanlagen zu einer aktiven Informationspolitik. Die Verwirklichung dieses Gesetzesvorhabens stellt einen hart erarbeiteten Erfolg eines seit fast fünf Jahren von Arbeiterkammer und ÖGB verfolgten Anliegens dar.