Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) im Nationalrat: Entwurf

Am 17. März beschloss der Ministerrat den Entwurf des EAG, welches das bisherige Ökostromgesetz ablöst. Es soll den Weg dafür ebnen, dass in Österreich 2030 Elektrizität nur mehr aus erneuerbaren Quellen kommt, zumindest bilanziell. Neu sind die Regelungen für Gas aus erneuerbaren Quellen. Die AK begrüßt, dass nun auch Preistransparenz für Fernwärme eingeführt wird, ein Bereich, bei dem Kunden bisher kaum Preise vergleichen konnten. Die Fördermittel sollen wie bisher von den Stromverbraucher*innen aufgebracht werden. Statt fixen Einspeisetarifen erhalten die Anlagenbetreiber Investitionsförderungen oder Marktprämien als Aufschläge auf den Strompreis. Die AK hat im Vorfeld zahlreiche Vorschläge gemacht, wie die Kosten für die Förderung Erneuerbarer Energie für die Haushalte gesenkt werden können, ohne dass es zu Kürzungen von Fördermitteln kommt. Doch weder ein Kostendeckel für Verbraucher*innen, die Befreiung der Förderbeiträge von der Umsatzsteuer noch die zahlreichen anderen Vorschläge fanden Berücksichtigung. Im Nationalrat braucht der Entwurf nun eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Nimmt er diese Hürde, kann das EAG noch vor dem Sommer in Kraft treten.