AK will faire Entschädigungen: Diesel-Pkw-Abgasskandal

Fünf Jahre nach „Dieselgate“ hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 17. Dezember 2020 mit einem Urteil ein klares Zeichen gesetzt. Demnach ist die Verwendung von Abschaltsoftware („defeat device“) für eine verminderte Abgasreinigung bei Pkw nicht mit EU-Recht vereinbar. Grenzwerte müssen am Prüfstand bei der Zulassung und auf Straße gleichermaßen eingehalten werden. 

Derzeit ist noch ungeklärt, ob betroffenen Auto-Besitzer*innen Schadenersatz zusteht oder nicht und wie sie diesen durchsetzen können. Allein in Österreich geht es um über eine Million Betroffene, für diese muss jetzt eine Lösung her. Denn Autos mit einer nicht legalen Abgastechnik dürfen eigentlich nicht zugelassen werden. Der Ball liegt jetzt bei der Bundesregierung und der EU-Kommission, die für die Marktüberwachung zuständig sind und Maßnahmen gegen Hersteller einleiten können. In Österreich muss außerdem eine niedrigschwellige Verbandsklage-Möglichkeit her, damit unsere Verbraucher*innen nicht länger gegenüber Nachbarländern schlechter gestellt sind.