Wasserdienstleistungen: Österreich ist säumig

Laut EU-Kommission legt Österreich die durch die Wasserrahmenrichtlinie vorgeschriebene Kostendeckung für Wasserdienstleistungen zu eng aus. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Preise von Wasserdienstleistungen kostendeckend festzusetzen, wobei auch Umwelt- und Ressourcenkosten einbezogen werden müssen, um einen angemessenen Anreiz zur effizienten Nutzung zu bieten. Die EU definiert „Wasserdienstleistungen“ als weit gefassten Begriff, der auch die Wasserentnahme für die Kühlung von Industrieanlagen, die Bewässerung in der Landwirtschaft und die Nutzung von Gewässern für Zwecke der Schifffahrt, den Hochwasserschutz oder die Stromerzeugung durch Wasserkraft umfasst. Österreich dagegen meint, die Kostendeckung solle lediglich für die Trinkwasserversorgung und die Entsorgung und Behandlung von Abwasser gelten. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, ?die Rechtsvorschriften entsprechend umzusetzen. Andernfalls droht dem Staat eine Klage vor dem EuGH.