Saatgut: EuGH gegen Souveränität

Irrtümlich ist das Urteil als Sieg für die Sortenvielfalt gefeiert worden. Stattdessen bestätigt der EuGH darin die EU-Saatgutgesetzgebung, die weitgehende Vermarktungsverbote für alte Saatgutsorten vorsieht, wenn sie nicht in die offiziellen Saatgutkataloge eingetragen sind. „Kokopelli“ ist eine von den Kampagnen, die sich in den EU-Mitgliedstaaten für Saatgut- und Sortenvielfalt und gegen schärfere Eigentumsrechte an Sorten einsetzen (www.saatgutkampagne.org), denn letzteres führt in Wahrheit zur Monopolisierung des Saatguts in den Händen von Großkonzernen wie Graines Baumaux. Auch Generalanwältin Kokott hatte die Aufhebung dieser Vermarktungsverbote gefordert, da sie diese als unverhältnismäßig und diskriminierend ansieht. Doch überraschend ist der EuGH ihrer Kritik nicht gefolgt und hat die Verbote damit gerechtfertigt, dass sie der „Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivität“ dienen.