Interview: Verkehrslärmschutz?
Brauchen wir ein Lärmschutzgesetz?
Vana: Ja, dringend. Adäquate Vorschriften gibt’s weder bei Straße, Schiene oder Flugverkehr. Damit die Betroffenen Sicherheit haben, damit klar ist, welcher Lärm gesellschaftlich akzeptiert ist. Dann sieht man auch, was uns der Schutz der Betroffenen wert ist. Und welcher Lärm krank macht, sollen weiterhin die Umweltmediziner entscheiden. Es geht nicht an, dass Behörden Auflagen, die die Mediziner für notwendig halten, nicht umsetzen, weil die Rechtslage das nicht trage. Rechtsvorschriften müssen auch auf den Einzelfall eingehen.
Wie ist das zu verstehen?
Vana: Im UVP-Gesetz gibt es das Entlastungsprivileg. Wenn mehr Menschen entlastet werden als belastet, kann ein Projekt gebaut werden („Umfahrungsbestimmung“). Das trifft dann die „Belasteten“ besonders hart. Die hatten vielleicht vorher einen Basispegel von 30 dB und weniger und müssen nun 50 bis 55 dB aushalten. Umweltmediziner halten so etwas für gesundheitsgefährdend. Trotzdem gibt es keine Einlöse der Grundstücke.
Und der Lärmschutz an bestehenden Straßen?
Vana: Der ist noch viel schlechter als wenn neu gebaut wird. Zudem sind manche Probleme kaum sanierbar. Dort helfen nur Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Was bringt das Raumordnungsrecht?
Vana: Auch dort fehlen die nötigen Vorgaben. Es verhindert nicht das Bauen dort, wo es zu laut ist. Ein positives Beispiel gibt es nur in der Flughafen-Mediation Schwechat. Da akzeptieren die Gemeinden, dass bestimmte Gebiete nicht mehr Bauland werden dürfen. Im Gegenzug verspricht der Flughafen nicht über diese Grenze hinaus zu wachsen. Und drittens bekommen die Gemeinden Geld zum Ausgleich für diese Einschränkung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten.