CO2-Fußabdruck des Verkehrs: Neuer EU-Standard
Danach sollen alle Emissionen erfasst werden, die im Verkehr von der Energiebereitstellung bis zur Nutzung der Verkehrsträger („from well to wheel“) entstehen. Emissionen, die bei der Herstellung oder der Restnutzung eines Fahrzeugs entstehen, bleiben dagegen unberücksichtigt, zum Beispiel die Batterien von Elektroautos. Die Berechnung soll nur für Unternehmen verpflichtend sein, die freiwillig CO2-Kennzahlen ausweisen. Das Europäische Parlament und die Umweltminister:innen der Mitgliedstaaten haben aber das letzte Wort, welche Informationen umweltbewusste Konsument:innen tatsächlich bekommen.