Kommentar: Die Verlierer des Wärmegesetz-Deals
Frau K. wohnt mit ihren drei Kindern in einem alten Döblinger Miethaus. Obwohl in der Straße eine Fernwärmeleitung verläuft, ist das Gebäude nicht daran angeschlossen. Also heizt Frau K. mit Gas und enormen Kosten. Deshalb wollte sie einen Holzofen installieren lassen, doch das lehnte die Hausverwaltung ab. Mit Außenjalousien könnte sie im Sommer die Hitze und im Winter die Kälte fernhalten. Auch dafür ist die Erlaubnis der Hausverwaltung notwendig. Doch schon zur Sanierung der desolaten Fenster musste die Schlichtungsstelle eingeschaltet werden. Von einer Wärmepumpe, einer besseren Isolierung oder einer Photovoltaikanlage am Dach kann Frau K. nur träumen, ein Recht darauf hat sie nicht.
Am Beispiel dieser real existierenden Mieterin zeigt sich, wie schwierig es ist, umweltfreundlich und sparsam zu heizen. Um dieses Nutzer-Besitzer-Dilemma zu umgehen, war im Erneuerbaren-Wärme-Gesetz ursprünglich ein verpflichtender Heizungstausch geplant. Doch daraus wurde – ganz im Sinne der Vermieter – nichts. Eigenheimbesitzer haben es da besser. Sie können bei einem Heizungstausch mit einer Förderung von bis zu 28.000 Euro rechnen. Bezahlt wird dies aus Steuermitteln – also auch von Frau K.