Klimaklagen vor dem VfGH: Recht
Im Juni wies der österreichische Verfassungsgerichtshof erneut mehrere Klimaklagen aus formalen Gründen zurück. In einer dieser Klagen forderten mehrere Kinder und Jugendliche die Aufhebung von Teilen des Klimaschutzgesetzes. Die darin festgelegten Maßnahmen seien völlig unzureichend und würden die Kinder nicht vor der Klimakrise schützen. Daher verletze sie das Gesetz in ihren durch die Verfassung gewährleisteten Kinderrechten. Inhaltlich setzte sich der Gerichtshof mit diesen Argumenten nicht auseinander, da er die Klage für nicht zulässig erachtete. Dies gilt auch für zwei weitere aktuelle Klimaklagen. Einmal mehr zeigen diese Entscheidungen das gravierende Rechtsschutzdefizit auf, das im Zusammenhang mit der Klimakrise und Maßnahmen dagegen besteht. Geltende Gesetze im Bereich des Klimaschutzes anzufechten, ist aufgrund der sehr hohen formalrechtlichen Hürden fast unmöglich. Gegen die Untätigkeit des Gesetzgebers können Einzelpersonen in Österreich grundsätzlich nicht vorgehen. Diesen Missstand gilt es schnellstmöglich zu beheben.