Einwegpfand: Warten
Ende April hat die Begutachtung der Entwürfe für eine AWG-Novelle und die zugehörige Verordnung, die beide die Grundlage für die Umsetzung des Einweggetränkepfandes bilden sollen, geendet. Ab 2025 müssen Getränke in Dosen und PET-Flaschen bepfandet verkauft werden. Und bei der Rückgabe der leeren Gebinde im Handel wird man das Pfand von 25 Cent wieder zurückbekommen. Die AK hat sich schon seit geraumer Zeit für ein Einweggetränkepfand eingesetzt. Das ist der einzig mögliche Weg, um die hohen EU-Vorgaben umzusetzen. Das Pfand wird sowohl das Littering, das achtlose Wegwerfen der Gebinde eindämmen als auch für eine besonders gute Altstoffqualität sorgen. Freilich braucht es im gewählten Regulierungsmodell für die Produzententarife noch Verbesserungen wie mehr Transparenz und Beteiligung bei der Tariffestlegung. Auch müssen die Aufsichtsrechte deutlich erweitert werden und letztlich muss ein klares Tariffestsetzungsrecht der Behörde für den Konfliktfall geschaffen werden. Außerdem soll es eine „Transport Fee“ geben, wenn die Logistik des Handels benützt wird, die auch vom Ministerium gebilligt werden muss.