Eisenbahn-Passagierrechte: Update
Mit 7. Juni tritt die Neufassung der EU-Fahrgastrechte Verordnung in Kraft. Es überwiegen die Verschlechterungen gegenüber der aktuellen Rechtslage. Hat bisher die Ursache für eine Verspätung bei der Erstattung keine Rolle gespielt, entfällt diese nun bei „außergewöhnlichen Umständen“. In der Praxis ist zu befürchten, dass diese Ausnahmeregelung zu Streitigkeiten und Rechtsunsicherheit führt. Die Verfügbarkeit von Durchgangsfahrkarten – also Tickets, die mehrere Teilstrecken umfassen – wurde nur unzureichend geregelt. Nur mehrere aufeinander folgende Fahrten innerhalb eines Eisenbahnunternehmens gelten als Durchgangsfahrkarte. Der Vorteil dieser, im Gegensatz zu Einzeltickets ist, dass sie als ein einheitliches Ticket gelten, was gerade in Hinblick auf verpasste Anschlüsse oder Zugausfälle für Bahnreisende besonders wichtig ist. Die Frist für Entschädigungsansprüche wurde von einem Jahr auf drei Monate verkürzt. Positiv hervorzuheben ist, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität gestärkt werden. Fahrgäste erhalten auch einen eingeschränkten Anspruch auf Mitnahme von Fahrrädern im Zug.