Gentechnik-Eier durch die Hintertür?: Forscher:innen
in Israel haben Hühner mit der Genschere CRISPR/Cas gentechnisch so verändert, dass keine männlichen Nachkommen schlüpfen. Dabei soll nur an die männlichen Nachkommen ein Gen weitergegeben werden, welches die Küken (Embryo) bereits im Ei absterben lässt. Gleichzeitig sollen sich die weiblichen Nachkommen normal entwickeln und als Legehennen eingesetzt werden. Das Verfahren und die Tiere sind bereits zum Patent angemeldet und sollen in Zusammenarbeit mit einer US-Firma vermarktet werden. Die Patentanmelder:innen sagen, dass ihre Technologie zu 100 Prozent sicher sei, und im Erbgut der Legehennen keine artfremden Gene mehr zu finden seien. Diese Angaben scheinen für die EU-Kommission auszureichen, um die Legehennen und deren Eier von der gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungsprüfung und Kennzeichnung auszunehmen. Doch dafür gibt es keinerlei rechtliche Grundlage. Die EU-Gesetze schreiben vor, dass alle Organismen, die aus gentechnischen Verfahren hervorgehen, einem Zulassungsverfahren zu unterziehen sind, sowie rückverfolgbar und gekennzeichnet sein müssen. Wie wichtig es ist, diese Anforderungen auch auf die Nachkommen von gentechnisch veränderten Tieren anzuwenden, unterstreichen Ergebnisse aus der Grundlagenforschung: Diese zeigen, dass Nachkommen von Tieren, deren Erbgut mit Hilfe von CRISPR/Cas gentechnisch manipuliert wurde, von unbeabsichtigten Veränderungen betroffen sind, die mit spezifischen Risiken einhergehen. (Qu: Testbiotech)