Gesetzespaket „Fit for 55“: Klimaschutz in der EU

Am 14. Juli 2021 stellte die Europäische Kommission das Paket „Fit für 55“ vor. Der Name bezieht sich auf das neue EU-Klimaziel, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Wert von 1990 zu reduzieren. Mit den Vorschlägen der Kommission sollen nicht nur bestehende Rechtsvorschriften im Klima- und Energiebereich an das neue Ziel angepasst werden. Um den Wandel möglichst gerecht zu gestalten und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie nicht zu gefährden, werden auch neue Initiativen vorgeschlagen. 

Die Anpassung bzw. Neufassung betrifft u.a. das EU-Emissionshandelssystems, die Lastenverteilungsverordnung für die Emissionsreduktionsziele der Mitgliedstaaten, die Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die Energiebesteuerungsrichtlinie, die Verordnung zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge sowie die Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Neu geschaffen werden sollen u.a. ein CO2-Grenzausgleichssystem und ein Klima-Sozialfonds.