Öffentliche Hand muss klimafitte Fahrzeuge beschaffen: EU-Klimavorgaben

Demnach müssen in den Bezugszeiträumen 2021–2025 und 2025–2030 Mindestquoten bei der Beschaffung von neuen Pkw, Bussen und Lkw erreicht werden. Besonders anspruchsvoll ist dies bei Bussen im städtischen Nahverkehr. Daher sollen die Kosten der Umstellung auf Strom- oder Wasserstoff-Antriebe und die dafür nötige Infrastruktur über den EU-Wiederaufbaufonds gefördert werden. Die AK hat sich massiv dafür eingesetzt, dass die erhöhten Kosten nicht den Betrieb und Ausbau des Nahverkehrs gefährden.