Leben

Energiespar­lampen: Keine Panik!

Die gängigste Alternative zu den Glühbirnen sind mittlerweile die so genannten Kompaktleuchtstoffröhren, die häufig auch als Energiesparlampen bezeichnet werden. Sie benötigen für die gleiche Lichtmenge nur etwa ein Fünftel der Elektrizität einer konventionellen Glühlampe. Zudem ist ihre Lebensdauer etwa zehnmal länger. Die Energieberatung der deutschen Verbraucherzentrale hält deshalb fest: „Auch wenn man die Herstellung der Leuchten mit einbezieht, bleiben Energiesparlampen aus ökologischer Sicht gegenüber Glühbirnen klar im Vorteil. Die Produktion einer Energiesparlampe benötigt zwar etwa das Zehnfache der Energie für die Herstellung einer Glühbirne, durch ihre lange Lebensdauer und den fünffach geringeren Stromverbrauch im Betrieb wird dies jedoch deutlich überkompensiert.“ Die EU-Kommission rechnet vor, dass der Stromverbrauch durch die Lampen in Haushalten EU-weit im Jahr 2007 etwa 112 Terawattstunden betrug, fast das Doppelte des gesamten österreichischen Stromverbrauchs. Durch das Verbot kann der Stromverbrauch – und damit auch der Ausstoß an Treibhausgasen – wesentlich gesenkt werden.

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Gefährlicht?

Das Licht einer Leuchtstoffröhre wird dadurch erzeugt, dass Strom ein in einer Glasröhre enthaltenes Gas zum Leuchten bringt. Die ultravioletten Anteile dieses Lichts werden durch fluoreszierende Stoffe auf der Innenseite der Röhre in sichtbares Licht umgewandelt. Als Gas wird dabei Quecksilber verwendet. In Energiesparlampen ist daher Quecksilber in geringen Mengen enthalten. Der Quecksilbergehalt (mit dem chemischen Symbol für Quecksilber auch als Hg-Gehalt bezeichnet) muss auf der Verpackung der Lampe angegeben sein. Er darf 5 Milligramm nicht überschreiten und beträgt bei den handelsüblichen Energiesparlampen heutzutage meist zwischen ein und zwei Milligramm.

Quecksilber ist ein sehr giftiges Schwermetall und verdampft in geringem Maß bereits bei Zimmertemperatur. Es kann zu akuten wie auch zu chronischen (schleichenden) Vergiftungen führen. Es wird vor allem über die Atmung aufgenommen und verursacht unter anderem Nerven- und Nierenschäden. Bei längerfristiger Exposition spielt auch die Anreicherung von Quecksilber im Körper eine wichtige Rolle.

Wenn eine Energiesparlampe zerbricht, kann das darin enthaltene Quecksilber austreten. Diese Gefahr hat einige VerbraucherInnen verunsichert und die ökologischen und finanziellen Vorteile von Energiesparlampen in Frage gestellt. Kürzlich kam gar ein Film in die Kinos, der die Gefahr durch Quecksilber als einen der Gründe anführte, zu Glühlampen zurückzukehren.

Zugegeben: Für KonsumentInnen ist es nicht einfach abzuschätzen, welche Gefahren tatsächlich mit der Quecksilberbelastung einhergehen, die beim Bruch einer Kompaktleuchtstoffröhre auftreten. Ohne die Gefahr von Quecksilber klein reden zu wollen, hilft es hier, den Vergleich mit anderen Quecksilberbelas­tungen anzustellen, denen wir als Menschen ausgesetzt sind.

Vergleiche

Am ehesten nehmen wir Quecksilber auf, wenn wir Fisch oder Meeresfrüchte essen. Denn in diesen Organismen reichert sich Quecksilber besonders an. Die EU legt Höchstwerte für die Gehalte an Schadstoffen in Lebensmitteln fest, die sicherstellen sollen, dass von deren Verzehr keine Gefahren für die Gesundheit ausgehen. So ist EU-weit auch ein höchster zulässiger Quecksilbergehalt in Fisch festgelegt. Der Vergleich zeigt: Würde ein Mensch die gesamte Menge an Quecksilber aufnehmen, die in einer durchschnittlichen Energiesparlampe enthalten ist (zwei Milligramm), wäre das die gleiche Menge, die zwei Kilo Thunfisch enthalten dürfen. Natürlich: Kaum jemand isst auf einmal zwei Kilo Thunfisch, und wir würden auch stutzig, wenn der Fisch gerade noch unter dem zulässigen Quecksilbergrenzwert liegt. Aber der Vergleich zeigt, dass die Menge an Quecksilber in der Lampe nicht extrem hoch ist.

Noch ein Vergleich: In den Regelungen zum Schutz der ArbeitnehmerInnen vor Gefahren durch Chemikalien sind Grenzwerte für einige Arbeitsstoffe festgelegt. Der EU-Grenzwert für Quecksilber beträgt 20 Mikrogramm pro Kubikmeter. Er soll sicherstellen, dass ArbeiterInnen, die dieser Konzentration ein Arbeitsleben lang ausgesetzt sind, keine Schäden davon tragen. Untersuchungen darüber, welche Konzentrationen an Quecksilber in einem Raum auftreten, in dem eine Energiesparlampe zerbrochen ist, zeigen: der Arbeitsplatzgrenzwert wird in diesem Fall nur für wenige Minuten erreicht.

Abhilfe

Eine zerbrochene Kompaktleuchtstoffröhre soll also keine Panik auslösen. Aber sie soll auch nicht auf die leichte Schulter genommen werden – siehe Kasten „Sachgerecht reinigen“. Mittlerweile gibt es aber auch schon Alternativen am Markt, die den Energieverbrauch senken, ohne mit Schadstoffen belastet zu sein. Zum einen gibt es Halogenlampen in der Form der früheren Glühbirnen. Zum anderen erobern LED-Lampen den Markt und mit ihnen völlig neue Lichtgestaltungsmöglichkeiten, da sie durch ihre geringe Größe bedeutend vielfältiger eingesetzt werden können. Die Preise sind noch hoch, doch das wird sich mit zunehmender Verbreitung wohl ändern.