Schwerpunkt

Wasser-Liberalisierung

Wasserpolitik – Keine prickelnden Aussichten!

Der Tag an dem Kapstadt das Wasser ausgehen sollte wurde mit Mitte April 2018 geschätzt. Aufgrund vielfältiger Maßnahmen, konnte diese Krise vorerst verhindert werden. Das Beispiel zeigt, wie wichtig ein nachhaltiges Wassermanagement ist. Österreich ist aufgrund seiner naturräumlichen Voraussetzungen ein Wasserland. Nur rund 3 Prozent des verfügbaren Wassers wird auch tatsächlich für den täglichen Gebrauch, für die Industrie und die Landwirtschaft genützt. Aber selbst im wasserreichen Land Österreich zeigen Studien des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus, dass es im Osten und Südosten Österreichs in heißen Sommern zu Wasserengpässen kommen kann. 

Ganz Europa ist seit Jahren verstärkt Dürren ausgesetzt. Mit ein Grund für die EU-Kommission einen Vorschlag zu einer Richtlinie vorzulegen, die die Wiederverwendung von Wasser erleichtert. Damit sollen Mindestanforderungen für mikrobiologische Parameter geschaffen werden, um die Wiederverwendung von behandeltem Abwasser aus kommunalen Kläranlagen für die Bewässerung in der Landwirtschaft zu ermöglichen. Hintergrund ist, dass in der EU bereits rund ein Drittel der Landstriche unter Wasserstress leiden. Ob mit dieser Richtlinie tatsächlich alle gesundheitlichen Gefahren bei einer Wiederverwendung ausgeschlossen werden können? Mit einer Plastikstrategie sollen außerdem die Meere vor dem Eintrag von Plastik geschützt werden: 10 Produkte, die für 70 Prozent der Plastikverunreinigung im Meer verantwortlich sind, sollen durch  andere Produkte ersetzt werden.

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Neben neuen Richtlinienvorschlägen, stehen auch zwei zur Überprüfung an: Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Konzessionsrichtlinie.

Bis 2019 soll die Überprüfung der WRRL einschließlich ihrer Tochterrichtlinien – die Grundwasserrichtlinie (2006/118/EG) sowie die Richtlinie zu Umweltqualitätsnormen im Wasserbereich (2008/105/EG) – und die Hochwasserrichtlinie (2007/60/EG) abgeschlossen sein. Die WRRL hat zum Ziel die Flüsse, das Grundwasser und alle anderen Gewässer vor Verunreinigung zu schützen, die Verschmutzung schrittweise zu reduzieren und ihre weitere Verschmutzung zu verhindern. Die Richtlinie fördert eine nachhaltige Wassernutzung auf Grundlage eines langfristigen Schutzes der vorhandenen Ressourcen. Mit der Richtlinienumsetzung soll ein Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren geleistet werden. Die Mitgliedsstaaten sollen bis spätestens 2027 für alle Gewässer einen guten ökologischen Zustand bzw. ein gutes ökologisches Potenzial erreicht haben. Wie die Länderberichte der Mitgliedsstaaten zeigen, wird dieses Ziel nur sehr schwer erreichbar sein. Die Kommission geht davon aus, dass 2015 EU-weit noch rund 50 Prozent der europäischen Oberflächengewässer noch keinen guten ökologischen Zustand erreicht hatten. Auch die Überwachung des chemischen Zustandes ist laut EU-Berichten so lückenhaft, dass dieser für 40 Prozent der Oberflächengewässer nicht bekannt ist. 10 Prozent der Oberflächengewässer und 20 Prozent der Grundwasserkörper sind aufgrund von exzessiver Wasserentnahme stark betroffen. 

In Österreich müssen laut Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan 2015 (NGP 2015) noch 58 Prozent der Fließgewässer sowie acht Grundwasserkörper in einen guten ökologischen Zustand gebracht werden. Die im NGP 2015 vorgeschlagenen Maßnahmen werden wohl insgesamt nicht ausreichen, um diese Ziele für alle Gewässer und Grundwasserkörper zu erreichen. Im ersten NGP wurden für diese Sanierung von 2009–2015 seitens des Bundes 140 Mio. Euro an Förderungen für gewässerökologische Maßnahmen zur Verfügung gestellt, die voll ausgeschöpft wurden. Für den Zeitraum von 2016 – 2021 genehmigte der Finanzminister diese Fördergelder nicht mehr. Dies ist nicht nachvollziehbar, da für die Zielerreichung der WRRL weitreichende Revitalisierungsmaßnahmen bereits bestehender Kraftwerke erforderlich sind. Zudem wurde in der eben erst beschlossenen Klima- und Energiestrategie der Bundesregierung festgehalten, bis 2030 Strom zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien zu gewinnen. Dazu wird auch die Wasserkraft ihren Beitrag leisten.  

Trinkwasser in Österreich 
ist nitratbelastet

Die WRRL verlangt auch, dass das Grundwasser der Mitgliedsstaaten bis 2027 einen „guten ökologischen Zustand“ aufweist. In Österreich gibt es acht Grundwasserkörper in den intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten, die derzeit diese Vorgabe nicht erfüllen. 

In Österreich wird das Trinkwasser fast zur Gänze aus geschützten Grundwasservorkommen gewonnen. Daher sind laut Wasserrechtsgesetz alle Gewässer – einschließlich des Grundwassers – so zu schützen, dass die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet wird. Gemäß dem Österreichischen Lebensmittelbuch – Codexkapitel  Trinkwasser – ist grundsätzlich für den menschlichen Verzehr nativ einwandfreies Wasser einem aufbereiteten Wasser vorzuziehen, auch wenn die Erschließungs-, Schutz- und Transportkosten dadurch höher sind. Rund 90 % des Trinkwassers werden über öffentliche Wasserversorger an die KonsumentInnen abgegeben. Rund 10 % der Haushalte sind an einen Hausbrunnen angeschlossen. Da diese Rate in Oberösterreich mit über 20 % sehr hoch ist, führt die Arbeiterkammer Oberösterreich bereits seit Jahren Brunnenwassertests in den landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten durch. Die aktuellen Ergebnisse weisen auf einen klaren Negativtrend bei der Überschreitung des Nitrat-Grenzwertes hin. Die Ergebnisse von 2018 zeigen, dass rund 20% der insgesamt 572 abgegebenen Proben Nitratwerte über dem gesetzlichen Grenzwert von 50mg/l aufweisen. Beim AK-Wassertest 2016 lagen 9,3% aller Proben über dem Nitratgrenzwert, im Jahr 2017 waren es 14,2%. Einige der Tests weisen gar Grenzwerte über 100 mg/l auf.

Auch offizielle Berichte (Österreichischer Nitratbericht 2016; Rechnungshofbericht 2015 zur Umsetzung der WRRL im Bereich Grundwasser im Weinviertel; Wassergüte Jahresbericht 2015; 11. Umweltkontrollbericht 2016) verdeutlichen, dass sich die Situation des Nitrateintrags ins Grundwasser speziell im Norden, Osten und Südosten Österreichs verschlechtert, wo eine intensive landwirtschaftliche Nutzung erfolgt und zum Teil geringe Niederschlagsmengen zu verzeichnen sind. Seit Anfang 2018 ist das überarbeitete Aktionsprogramm Nitrat in Kraft. Zum Schutz des Grundwassers sind darin etwa Sperrfristen für Düngung oder grundsätzliche Düngeverbote geregelt und damit die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie umgesetzt. Für die Nitratrisikogebiete gibt es neue Aufzeichnungspflichten. Künftig müssen Bauern und Bäuerinnen mit mehr als 15 Hektar landwirtschaftlicher Fläche oder mehr als 2 Hektar Gemüse für jedes Feld genau Buch führen, was sie anbauen und wieviel Nitrat sie auf die Fläche aufbringen. Leider werden diese Daten nicht zentral in ein System eingespeist, um daraus Schlüsse für die Landbewirtschaftung und den benötigten Stickstoffverbrauch für die Regionen ablesen zu können. Diese zentrale Sammlung von Daten wäre aber erforderlich, damit in den nitratbelasteten Gebieten die Datenaufzeichnung für alle etwas bringt. Wichtig wäre es auch, die Agrarförderungen an einen strengeren Grundwasserschutz zu knüpfen. Die Reform der EU-Agrarpolitik für 2020-2027 wäre hierfür eine Chance, die genützt werden muss. 

Konzessionsrichtlinie und Trinkwasserrichtlinie 

Insgesamt hatte die Europäische BürgerInneninitiative „Right2Water“ großen politischen Erfolg:  Der Wassersektor wurde gänzlich aus der umstrittenen EU-Konzessionsrichtlinie ausgenommen. Die Gefahr einer möglichen Liberalisierung der öffentlichen Wasserversorgung „durch die Hintertür“ war damit vorerst vom Tisch. Eine Überprüfung im Jahr 2019 wird zeigen, ob die Europäische Kommission die Wünsche der Bürger und Bürgerinnen auch weiterhin einhält. 

Als unmittelbare Folgemaßnahme zur Europäischen BürgerInneniniative preist die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Novelle der Trinkwasserrichtlinie (98/83/EG) an. Bei genauer Betrachtung fehlt jedoch der universelle und leistbare Zugang zu Trinkwasser – die Mitgliedsstaaten sind lediglich aufgefordert, für schutzbedürftige und ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen den Zugang zu Wasser zu verbessern. Gleichzeitig wird über Informationspflichten der Wasserversorger ein Tor  zur Liberalisierung bzw. Privatisierung des Wassersektors geöffnet. Unter dem Deckmantel der Transparenz gegenüber den KonsumentInnen sollen zukünftig private Wasserversorger im Internet Daten über die Wirtschaftlichkeit und Effizienz von öffentlichen Wasserversorgern ablesen können. Gerade dies wollte die EBI nicht: Sie forderte, die Wasserwirtschaft von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.