Kontroverse: VW-Skandal: Entschädigungen für KonsumentInnen?
Pro: Der Abgasskandal zeigt deutlich die Defizite der Rechtsdurchsetzung in Europa auf.
VW hatte 2015 zugegeben, bei seinen Autos Abgaswerte mit einer Schummelsoftware manipuliert zu haben und löste damit einen weltweiten Abgas-Skandal aus. In Österreich sind rd. 360.000 Fahrzeuge betroffen. Während VW in den USA aufgrund strengerer Gesetze Fahrzeughalter entschädigt, lehnt VW Entschädigungszahlungen an europäische VW-Kunden kategorisch ab. Auch die Vorschläge von EU Kommissarin Jourova für eine außergerichtliche Kompensation wurden von VW abgelehnt. Das ist sehr unbefriedigend und zeigt deutlich die Lücken bei der effizienten Rechtsdurchsetzung bei Massenschäden.
Auch das Softwareupdate ist keine angemessene Ausgleichsleistung. Eine Umfrage des VKI im Jahr 2017 ergab, dass rund 43 Prozent der Befragten nach der Umrüstung negative Veränderungen an ihrem Fahrzeug feststellten. Und erst kürzlich hat ein Landesgericht ua. festgestellt, dass nach dem Update im Realbetrieb nach wie vor Grenzwerte um 77% überschritten werden, sodass der Käufer einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages hat.
Ein Konzern, der seine Kunden betrügt und ihnen finanziellen Schaden zufügt, muss zur Verantwortung gezogen werden. Ansonsten steht die Glaubwürdigkeit des Rechtstaates selbst auf dem Prüfstand: Warum soll sich ein Unternehmen an Gesetze halten, wenn es ohnehin keine Konsequenzen zu befürchten hat – vorausgesetzt es ist groß und einflussreich genug? Daher unterstützt die AK die VW-Sammelklagen des VKI auch finanziell und begrüßt die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Einführung von Sammelklagen. Die österreichische Regierung ist nun aufgefordert, den Vorschlag in der EU-Ratspräsidentschaft rasch voranzutreiben.
Con: Das Softwareupdate funktioniert – es gibt keine Grundlage für Entschädigungszahlungen.
Bei der Forderung enttäuschter Kunden in Europa werden oftmals Entschädigungsleistungen angeführt, die Volkswagen in den USA seinen Kunden zugestanden hat. Rechtliche Ansprüche von Kunden richten sich jedoch nach den anwendbaren nationalen Gesetzen. US Gesetze sind in den USA anzuwenden und nicht im Rest der Welt und das ist gut so. Eine andere Behandlung von Kunden auf Basis von abweichenden anwendbaren Rechtsvorschriften ist keine Ungleichbehandlung, sondern Ausfluss aus der nationalen Souveränität der einzelnen Staaten und entspricht den Grundprinzipien unserer Gesellschaft. Die in den USA bestehenden Ansprüche von Kunden gelten daher in Österreich nicht.
In Europa wurde die Mehrheit der technischen Maßnahmen für die beanstandeten Diesel Modelle EA 189 genehmigt und freigegeben. Wir wissen, dass die Durchführung der technischen Maßnahmen funktioniert und keine Verschlechterung hinsichtlich Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionswerten, Motorleistung sowie Geräuschemissionen verbunden sind. Unserer Auffassung nach besteht demnach auch keine Grundlage Entschädigungsleistungen einzufordern, da Kunden auch kein Schaden entstanden ist. Es gibt in Österreich mittlerweile zur Abgasthematik eine Vielzahl von Urteilen, die darlegen, dass es für Kunden zumutbar ist, die Umsetzung der technischen Maßnahmen abzuwarten und sie kein Recht haben, das betroffene Fahrzeug zurückzugeben. Auch gibt es in Österreich kein rechtskräftiges Urteil, in dem Ansprüche betroffener Fahrzeugeigentümer gegen die Volkswagen AG als bestehend erkannt wurden. Aktuell wurden in Österreich schon über 340.000 Fahrzeuge umgerüstet, was einem Umrüstungsgrad von 91% von den erreichten Kunden entspricht.