Lärm I: Gesamtlärm bewerten
Eine rein energetische Summierung der Geräuschpegel der verschiedenen Quellenarten zu einem Gesamtlärmpegel beschreibt die Beeinträchtigungswirkung nicht adäquat. Ziel war eine Aktualisierung und Weiterentwicklung der Richtlinie VDI 3722-2, die es schon für Verkehrslärm gibt. Allerdings deckt sie andere Lärmarten wie Gewerbelärm und andere Gesundheitsbeeinträchtigungen als die Belästigung und Schlafstörungen nicht ab. Zudem braucht es ein Verfahren zur Kostenverteilung bei Schallschutzmaßnahmen sowie eine Integration der Gesamtlärmbewertung in das bestehende Recht.