Almwirtschaft : Kuh-Urteil abgeschwächt
Ende August hat das Oberlandesgericht Innsbruck das Urteil gegen den Bauern nach der tödlichen Kuhattacke vom Juli 2014 teilweise aufgehoben, weil es die Hälfte der Schuld bei der getöteten deutschen Touristin sieht. Zunächst war der Bauer zur Zahlung von mehreren hunderttausend Euro, und zwar Schmerzensgeld plus Rentenzahlungen an die Hinterbliebenen, verurteilt worden. Beide Seiten haben Berufung an den Obersten Gerichtshof angekündigt. Das Ersturteil hatte unglaubliche Empörung von LandwirtschaftsvertreterInnen ausgelöst und die letzte Bundesregierung sogar zu einer Änderung der Haftungsbestimmungen im ABGB veranlasst, obwohl die Urteilsausfertigung wenig Anlass dafür bot. Die neue Sicht des Gerichts kommt insofern überraschend, als es offenbar weiter davon ausgeht, dass der Bauer einen Zaun errichten hätte müssen.