FALSCHER ANSATZ: AK zur UVP-Gesetz-Novelle 2018
Der vorliegende Entwurf dient der Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (2014) und will einige im Regierungsprogramm angekündigte Verfahrensbeschleunigungsmaßnahmen umsetzen. Zur latenten Kritik am Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G) betont die Bundesarbeitskammer, dass Kritik sich letztlich auf Fakten stützen und das ganze Umfeld im Auge haben muss. Auch aus Sicht der BAK ist es problematisch, wenn Genehmigungsverfahren zu Straßen, Schienenwegen, Flughäfen und Starkstromwegen überlang dauern. Daten aus der UVP-Dokumentation zeigen, dass es eher nur einzelne Verfahren sind, die offenkundig eine Eigendynamik haben und besonders lange dauern. Diese sollten endlich gründlich analysiert werden. Kritisch sind aber diverse Beschleunigungsmaßnahmen zu sehen, die sich auf das Regierungsprogramm berufen.