Don't smoke: Kein Schutz für Gastrolehrlinge
Mit 1. September wurde der Nichtraucherschutz für Lehrlinge geändert. Die Verordnung des Sozialministeriums sieht vor, dass Jugendliche, die ab 1. September eine Lehre in der Gastronomie beginnen, bis zu eine Stunde pro Tag in Räumen arbeiten dürften, in denen geraucht wird. Für Auszubildende mit älteren Lehrverträgen gilt das nicht. „Hier wird wider besseren Wissens die Gesundheit der Lehrlinge aufs Spiel gesetzt. In Schulen gibt es ein absolutes Rauchverbot – am Arbeitsplatz der Jugendlichen nicht?“, ist Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus in der Gewerkschaft vida entsetzt. Von Jugendschutz kann keine Rede sein – und wer wird gerne in dieser Branche arbeiten, wenn man an seinem Arbeitsplatz krank wird? Die Ärztekammer hat reagiert und ein Volksbegehren eingeleitet (s. rechts: Aktion). Und in Wien lässt die Stadt jetzt die Rauchergesetze vom Verfassungsgerichtshof prüfen. Ob dadurch die erteilte Raucherlaubnis in der Gastronomie wieder gekippt werden kann, wird man sehen.