EuGH Urteil: Neue Gentechnik wird ernst genommen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) nimmt die Bedenken der Menschen gegenüber neuen Gentechniken ernst. Er hat am 25. Juli 2018 in seinem Urteil zu neuen Pflanzenzuchttechniken in der Landwirtschaft bestätigt: Auch diese neuen Techniken sind Gentechnik und fallen unter geltendes EU-Gentechnikrecht. Damit gibt es eine klare und verpflichtende Kennzeichnung dieser Produkte als Gentechnik-Produkte. Außerdem wird es auch für die neuen Züchtungstechniken eine sogenannte Risikoabschätzung vor der Verwendung geben. Damit können im Vorfeld mögliche Risiken für Umwelt und Menschen abgewogen werden und belastende Züchtungsvorhaben im Vorhinein abgelehnt werden. Die KonsumentInnen können damit auch künftig entscheiden, ob sie Gentechnik auf dem Teller haben wollen oder nicht. Es ist ein starkes Signal des EuGH für die Umwelt und die KonsumentInnen.