Maßnahmen gefordert: Lärmaktionspläne 2018
Karten und Aktionspläne werden nun zum dritten Mal veröffentlicht. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG bestimmt, dass diese alle fünf Jahre für vielbefahrende Straßen (mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr), Schienenstrecken (mehr als 30000 Züge/Jahr) und Flughäfen sowie für Ballungsräume auszuarbeiten sind. Die AK Wien hat in den letzten Jahren kritisiert, dass die Ausarbeitungen keine ausreichenden Betroffenenanalysen umfassen, und dass Hot Spots nicht ausgewiesen werden. Zudem fehlen oft Prioritätensetzung, konkrete Maßnahmenvorschläge und Angaben, wo und wie viele Personen in den nächsten fünf Jahren entlastet werden sollen Link.