Veränderte Pflanzen: EuGH stärkt das Vorsorgeprinzip
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt das Recht von Nichtregierungsorganisationen, Fragen bezüglich der gesundheitlichen Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen gerichtlich überprüfen zu lassen. Im vorliegenden Fall geht es um Gentechnik-Sojabohnen der Firmen Monsanto und Pioneer, die nach Einschätzung der NGO Testbiotech und anderer ExpertInnen nicht ausreichend auf gesundheitliche Risiken getestet wurden. Die EU-Kommission wollte es Testbiotech verwehren, die Importzulassung gerichtlich überprüfen zu lassen. Gegen diese Rechtsauslegung hatte Testbiotech eine Grundsatzklage eingereicht. Der EuGH hat die Klage jetzt für zulässig erklärt. Die EU-Kommission hatte den Import gentechnisch veränderter Pflanzen auf der Grundlage von unzureichenden Risikoprüfungen erlaubt. Im Mai 2015 hatte Testbiotech gemeinsam mit der Organisation GeneWatch UK einen Antrag auf Überprüfung einer Importzulassung für Gentechnik-Sojabohnen mit veränderter Ölqualität eingereicht. Die EU-Kommission hatte erklärt, man könne gemäß der entsprechenden EU-Verordnung (1367/2006) nur Umweltrisiken überprüfen lassen, nicht aber Risiken für die menschliche Gesundheit. Dieser Rechtsauffassung wurde jetzt vom Gericht der Europäischen Union widersprochen, die sich dabei auf die Aarhus-Konvention beruft. (Qu: Testbiotech)