Diesel-Pkw-Fahrverbote: „Leipzig-Urteil“ hat Signalwirkung
Das Urteil des deutschen Bundesverwaltungsgerichts am 27.2. 2018 in Leipzig, wonach kommunale Behörden Diesel-Pkw-Fahrverbote verhängen dürfen, hat europaweit für Schlagzeilen gesorgt. Sie dürfen drastische Pkw-Fahrverbote zum Schutz der Bevölkerung und zur Einhaltung der Luftgrenzwerte erlassen. Das Urteil steht am Ende einer Kette eines gigantischen Regulierungsversagens, das auf EU-Ebene seinen Ausgang genommen hat und unter tatkräftiger Führung Deutschlands und seiner Automobilindustrie sprichwörtlich an die Wand gefahren wurde. Betroffene Kfz-Halter gehen bei der Wertminderung ihrer Diesel-Pkw leer aus. In Österreich sind Pkw-Fahrverbote wegen Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid (NO2) dennoch unwahrscheinlich, weil Überschreitungen im Vergleich zu Deutschland nicht so hoch ausfallen. Außerdem ist ein Verbot „alter Stinker“ relativ willkürlich, da moderne Diesel-Pkw („Euro-6“) genauso hohe Emissionen im Realbetrieb aufweisen.