Wasserrecht: Umsetzung der Aarhus-Konvention
Zum Zweck des Informationsaustausches über das Protect-Urteil des EuGH hat das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus Ende Jänner die beteiligten Ressorts, sowie die Länder und Sozialpartner zu einer Sitzung geladen. Im Sommer 2017 hatte der Umweltaussschuss das BMLFUW schon um einen Vorschlag ersucht. Doch man wollte das Urteil abwarten. Das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich betrifft auch das Abfall-, Luftreinhalte- und Naturschutzrecht. Tirol arbeitet an einem Sammelgesetz und Wien wird seine Entwürfe überarbeiten. Mittlerweile sind bei BHs schon Anträge eingelangt, mit denen NGOs um Anerkennung als übergangene Partei ansuchen, um alte Verfahren neu aufzurollen. WKÖ und IV wollen weiterhin nur ein nachträgliches Überprüfungsrecht.