Lärmbekämpfung: Wie laut darf ES sein?
Werner Hochreiter von der AK Wien stellte Wünsche an die künftige Rechtsentwicklung in Österreich vor. Dringend sollten die Streitfragen rund um die Bundesstraßen- und die Schienenlärmverordnung, wie sie in UVP-Verfahren auftauchen, fachlich analysiert werden. Zudem sei eine flächendeckende Erhebung der Verkehrslärmbetroffenen in Österreich nötig. Aufgrund der Methodik gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie bleiben bis zu 30% der Lärmbetroffenen, darunter 10 % Höchstbelastete unentdeckt. Außerdem braucht es Impulse in der Bestandslärmsanierung. Dringend ist ein Hot Spot-Sanierungsprogramm, wo es besonders laut ist, nötig (www.oal.at ).