Grundrecht: Fitnesscheck EU-Wasserrahmenrichtlinie
In der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist eine Überprüfung bis spätestens 19 Jahre nach ihrem Inkrafttreten vorgesehen. Falls erforderlich, kann die EU-Kommission Änderungen zur Richtlinie vorschlagen. Die EU-Kommission hat diesen „Fitnesscheck“ der EU-WRRL mit einer Online-Konsultation zum von ihr gewählten Prozess nun gestartet. Für das Frühjahr 2018 ist eine Online-Konsultation mit konkreter Fragestellung vorgesehen. In ihren vorliegenden Vorschlägen bezieht sich die EK nicht ein einziges Mal auf die Europäische BürgerInneninitiative (EBI) und ihrer Forderung, das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung in der EU-WRRL zu verankern. Diese Vorgehensweise widerspricht der Mitteilung der Kommission über die EBI und dem Bericht des Europäischen Parlaments über die EBI (2015), wie die Gewerkschaften in ihrer kritischen Stellungnahme zum Prozesses der EK festhalten. Es wäre zielführend, diese Kritik aus Sicht der ArbeitnehmerInnen ernst zu nehmen.