Ostländer kein Vorbild: EU-Parlament zur Umwelthaftungsrichtlinie

Das Parlament hat eine stärkere Vereinheitlichung der Umwelthaftungsrichtlinie vorgeschlagen, da Berichte der EU-Kommission zeigen, wie uneinheitlich und teilweise unzureichend die Mitgliedstaaten mit der Umwelthaftungsrichtlinie umgehen. So entfallen 86% der gemeldeten Umweltschadensfälle auf Polen und Ungarn, während 11 Mitgliedstaaten gar keine Fälle gemeldet haben. Vor allem sollte der Begriff des „Umweltschadens“ erweitert werden. Auch der Geltungsbereich der Umwelthaftungsrichtlinie sollte ausgeweitet werden, um Schädigungen der menschlichen Gesundheit über den Umweltpfad zu erfassen. Das Parlament empfiehlt auch eine verbindliche Umwelthaftpflichtversicherung für Betreiber und einen Fonds für schwere Industriekatastrophen. Nicht mehr am neuesten Stand sei die Richtlinie über das Umweltstrafrecht.