Abfall: AWG-Novelle Verpackungen
Aus AK-Sicht birgt der Entwurf viel Erfreuliches. Unverändert bleibt die verstärkte Mitsprache der Länder bei der Ausgestaltung der Sammlung sowie die geplante Mitbenutzung der Haushaltssammlung auf der Ebene der Regionalpartner, das sind die Sammelunternehmen vor Ort. Nur für besonders kleine Sammelsysteme oder befristet auf maximal drei Jahre soll eine Mitbenützung auf Systemebene zulässig sein. Das setzt die Vorgaben der Entscheidung der EU-Kommission zum ARA-System aus 2003 um. Neu ist auch die Idee, dass in Zukunft jedes Sammelsystem entsprechend seinem Marktanteil Regionen für die Organisation und Ausschreibung der Sammelleistungen zugelost bekommen soll. ARA und Wirtschaftskammer stemmen sich noch immer gegen all diese Festlegungen. Demnächst startet das Begutachtungsverfahren.