Aufbereitung: Abwassernutzung
Die Europäische Kommission möchte im Zuge des Europäischen Kreislaufwirtschaftspakets die Verwendung von behandeltem Abwasser fördern. Die Wasserwiederverwendung birgt mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Die Gemeinsame Forschungsstelle der EU (JRC, Joint Research Centre) wurde von der EU-Kommission mit der Erstellung eines technischen Berichts zur Wasserwiederverwendung beauftragt um Grundlagen für einen EU-Regelungsvorschlag für EU-Mindestanforderungen zu erarbeiten. Das Umweltbundesamt Deutschland kritisiert die bisherigen Ergebnisse als zu unkonkret und zu wenig weiterreichend, um ein harmonisiertes Vorgehen und ein einheitliches Risikoniveau innerhalb der EU zu etablieren. Qualitätsanforderungen sollten auf einem vorsorgenden, systematischen und umfassenden Risikomanagementsystem aufbauen. Neben Krankheitserregern, Nährstoffen, anorganischen und organischen Schadstoffen sind explizit auch Mikroverunreinigungen, Antibiotikaresistenzen und Desinfektionsnebenprodukte zu berücksichtigten. Viele dieser Stoffe werden in der konventionellen Abwasserbehandlung nicht effizient entfernt. Für eine sichere Nutzung von behandeltem Abwasser sind weitergehender Aufbereitungsschritte erforderlich und müssten in EU-Mindestanforderungen berücksichtigt werden. EU-Mitgliedsstaaten dürfen nicht zur Wiederverwendung von Abwasser verpflichtet werden.