Baustoff-recycling: Reset bei Recycling-Baustoffverordnung?

Nach bloß fünfmonatiger Geltung der neuen Recycling-Baustoffverordnung (RBV) ist eine Novellierung geplant. Das zuständige Umweltministerium hat mit Hinweis auf aufgetretene Vollzugsprobleme einen Entwurf zur Begutachtung versandt. Die AK hat den Entwurf in Hinblick auf das Vorgehen und die fehlenden fachlichen Begründungen abgelehnt. Zudem war nur eine kurze Frist zur Begutachtung vorgesehen. Konkret wurde der Entwurf ohne inhaltliche Erläuterungen versandt, was eine neue Qualität darstellt. Es hat auch keine Evaluation gegeben. Offenkundig reagiert der Entwurf auf den „Zuruf“ einiger Landtage, die Resolutionen gegen die RBV beschlossen haben. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit diesen Resolutionen ist nicht ersichtlich. Sicherlich kann es im Rahmen eines solchen neuen Verordnungsvorhabens zu unerwarteten Entwicklungen kommen, die Gegensteuern erfordern; die Begründungen dafür sollten aber offengelegt werden, so die AK.