Vorarlberg: Organisierte Unverantwortung
Die Vorfälle zeigen, wie das Verwaltungstrafgesetz und das Gewerbezulassungsrecht in Österreich leerlaufen: Wer als Entsorger tätig sein will, muss zuverlässig sein. Das wird an der Person des abfallrechtlichen Geschäftsführers geprüft. Kommt es zu Gesetzesverstößen, braucht dieser de facto nur ausgetauscht zu werden, und das Unternehmen behält seine Zulassung. Im März 2016 wurde bekannt, dass Häusle vermutlich seit 2005 illegal Kunststoffabfälle und Problemstoffe am Firmengelände abgelagert hat; auf Lustenauer Riedwiesen sollen auch Kunststoffabfälle quasi als Dünger aufgebracht worden sein (orf.at). Die behördlichen Ermittlungen und die Aufarbeitung des Skandals dauern an. Mag sein, dass das Unternehmen kein Kandidat für einen endgültigen Entzug der Zulassung ist. Wo das angebracht wäre, sind den Behörden aber weitgehend die Hände gebunden.