Zivilgesellschaft: Einspruch auf Patente
Zahlenmäßig bisher höchsten Einspruch gegen ein Patent beim EU-Patentamt in München (EPA) eingebracht. 65.000 BürgerInnen aus 59 Ländern weltweit sowie 32 Organisationen beteiligten sich am Einspruch gegen einen Patentantrag des Schweizer Konzerns Syngenta. In dem Patent werden das Saatgut, die Pflanze und die Früchte als Erfindung beansprucht, die aus Kreuzungen mit Tomaten aus Peru und Chile stammen. 2015 genehmigte das EPA für die Firma Syngenta das Patent EP 1515600 auf Tomaten mit einem hohen Gehalt an sogenannten Flavonolen, Stoffe, die als gesundheitsfördernd gelten. Die „Erfindung“ besteht aus Sicht der KritikerInnen lediglich darin, Tomaten aus ihrer Ursprungsregion in Peru mit anderen handelsüblichen Sorten zu kreuzen. Das Ziel des Einspruchs ist es, das bereits erteilte Patent als nichtig zu erklären. Mit Spannung ist zur Patentfrage die rechtliche Interpretation der EU-Kommission zur EU-Biopatentrichtlinie 98/44 zu erwarten. Hier fordert das Parlament sowie die Zivilgesellschaft eine Klarstellung, dass die Patentierung von Pflanzen und Tieren jedenfalls auszuschließen sei.