Schwarze Sulm: EU-widrig

Kraftwerksgenehmigung verstößt gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie. Nachdem die Antwort Österreichs auf das Mahnschreiben unzulänglich war, hat sich die EU-Kommission Ende 2013 mit einer begründeten Stellungnahme an Österreich gewandt. Kommt Österreich dieser nicht nach, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen. Das Verfahren betrifft seit 2006 laufende Pläne zur Errichtung eines kleinen Wasserkraftwerks an der Schwarzen Sulm, einem Fluss in der Steiermark. Nach Ansicht der Kommission verstößt die vom Land Steiermark erteilte Kraftwerksgenehmigung gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie. Konkret sei das Verschlechterungsverbot umgangen worden. Kritisch sieht die Kommission die weite Auslegung der Bestimmungen über das Verschlechterungsverbot in Österreich. Gegen das Vorgehen des Landes Steiermark richtet sich auch eine beim Verwaltungsgerichtshof eingegangene Amtsbeschwerde des Umweltministers. www.umweltdachverband.at