Vor 30 Jahren: Verpackungsverordnung
„Das erklärte Ziel der VerpackVO war und ist die Vermeidung von Verpackungsabfällen. […] In ihrer konkreten Ausgestaltung stellt sich die VerpackVO freilich als ,Deponiervermeidungs‘- und ,Zwangsverwertungsverordnung‘ dar, da effektive Anreize zur Vermeidung fehlen. […] Daß ,Abfallvermeidung‘ bloß einen zufälligen Nebeneffekt darstellen würde, war von Anfang an zu erwarten, da Wirtschaftstreibende naturgemäß mit Verwertung ,Umsätze und Gewinne‘ machen wollen und wenig Interesse daran haben, Abfallvermeidung zu organisieren.“