EU-Handelsabkommen mit Chile: Green Deal

Die EU-Kommission hat Ende 2020 eine Neuausrichtung der EU-Handelspolitik angekündigt. Der Außenhandel im Sinne des europäischen Grünen Deals sollte eng mit den EU-Klimazielen verknüpft werden und so einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Klimakrise leisten. Er sollte auch zur Verbesserung der Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards dienen. Das geplante Handelsabkommen mit Chile weist jedoch erhebliche Schwächen auf, die diese Ziele gefährden und aus Arbeitnehmer:innensicht höchst problematisch sind. Der Rohstoffreichtum Chiles gilt als wichtiges Argument für das neue Abkommen, doch die unmenschlichen und ausbeuterischen Bedingungen im Bergbau werden dabei meist ausgeblendet. Zudem könnten Unternehmen Staaten vor privaten Schiedsgerichten wegen verbesserter Arbeitsrechte oder des Klimaschutzes verklagen, sollten dadurch Gewinnerwartungen nicht erfüllt werden. Auch das Nachhaltigkeitskapitel ist völlig zahnlos. Kritische Bereiche der Infrastruktur und Daseinsvorsorge sind nicht lückenlos vom Abkommen ausgenommen, auch nicht in essentiellen Bereichen wie der Wasserversorgung. Der Ausbau und die Absicherung von Liberalisierungen, wie sie in diesem Abkommen vorgesehen sind, bedrohen zudem die notwendige wirtschaftliche Regionalisierung und die sozial-ökologische Ausrichtung öffentlicher Aufträge.