Leben

Mogelpackung Shrinkflation

In den letzten Jahren war die Preissteigerung bzw. Inflation in aller Munde. Laut Statistik Austria lag sie im Jahr 2023 bei 7,8 %, nach 8,6 % 2022, und damit viermal höher als der EZB-Zielwert von 2 %. Im Lebensmittelbereich war sie noch höher. Sie betrug 2023 11 % und 10,7 % im Jahr 2022. Damit wird der tägliche Einkauf für viele Haushalte zu einer finanziellen Herausforderung, zumal auch die Kosten für Wohnen, Wasser und Energie mit 11,1 % überdurchschnittlich gestiegen sind. Für einkommensschwächere Haushalte, die ihr Geld vor allem für diese „lebensnotwendigen“ Güter ausgeben müssen, wird es dadurch eng. Besonders betroffen sind kinderreiche Familien und Alleinerzieher:innen. Sie können beim Kauf von Lebensmitteln und Hygiene- und Körperpflegprodukte kaum gegensteuern, weil sie diese einfach benötigen. Weniger Inhalt in den Tuben, Bechern, Schachteln etc. bedeutet gleichzeitig, dass mehr Verpackungen gekauft werden müssen. Damit sind die Kund:innen doppelt betroffen, denn Shrinkflation führt somit auch zu mehr Verpackungsmüll, unter dem alle zu leiden haben.

Für die Berechnung der Teuerung verwendet die Statistik standardisierte, errechnete Warenkörbe, die in der Regel inhaltlich und mengenmäßig gleich zusammengesetzt sind. Im Handel sind die Verpackungsgrößen jedoch unterschiedlich, so dass in der täglichen Einkaufsrealität die Teuerung mitunter „versteckt“ auftreten kann, indem der Preis pro Packung zwar gleichbleibt, der Inhalt aber reduziert wird. Genau diese Vorgangsweise wird als Shrinkflation bezeichnet. Der Begriff setzt sich aus dem englischen „shrink“ (schrumpfen) und „inflation“ (Teuerung) zusammen. Er bezeichnet somit ursprünglich das Verkleinern des Inhalts bzw. des Gewichts eines Konsumgutes bei gleichbleibendem Preis, häufig kommt zur Füllmengenreduktion auch eine Preis­erhöhung hinzu. Manchmal gibt es sogar Einsparungen bei der Rezeptur.

Beschwerden nehmen zu

Beispiele lassen sich sowohl im Lebensmittelbereich, als auch in anderen Warenbereichen finden und reichen von abgepackten Wildlachsfilets, Chips und Süßigkeiten über Wasch- und Körperpflegemittel bis hin zum Toilettenpapier. Seit 2022 ist das Phänomen verstärkt zu beobachten. Die von der Verbraucherzentrale Hamburg dazu erstellte Liste ist allein im ersten Halbjahr 2023 um 65 Beobachtungen angewachsen. Mittlerweile sind nicht nur wie früher überwiegend klassische Markenprodukte betroffen, sondern auch Discounter- und Biomarken (Stiftung Warentest/September 2023).   

In Österreich häufen sich die Beschwerden beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer sowie beim Lebensmittelcheck des Vereins für Konsumenteninformation. So wurden bei Mozarttalern und -kugeln von Mirabell einfach ein Stück weniger in die Packung gegeben. Auch der Kakao von Ovomaltine wurde von einst 1.000 g über 900 g auf 750 g verringert, was mit einer Preissteigerung von 23 bis 33 % einherging.

Frankreich als Vorreiter gegen versteckte Preiserhöhungen

Frankreich hat schon Maßnahmen gesetzt und der Europäischen Kommission eine Verordnung zur Notifizierung vorgelegt. Diese Regelung sieht eine verpflichtende Information für drei Monate vor, wenn Packungsgrößen bei gleichbleibenden oder ansteigenden Preisen verkleinert werden. Die Information muss auf der Packung sein, mit der Packung verbunden oder als deutlich erkennbarer Hinweis neben dem Produkt angebracht sein. Dieser französische Vorstoß sollte ein Modell für alle anderen Staaten sein und auch für Österreich.

Was kann gegen Shrinkflation getan werden? 

Vorweg: Weder reduzierte Verpackungsgrößen noch Produkte in unterschiedlichen Verpackungsgrößen sind rechtswidrig. Daher wäre es wichtig, wieder standardisierte Packungsgrößen festzulegen, wie dies bis vor ca. 15 Jahren der Fall war. Die versteckte Verringerung von Füllmengen wäre damit nicht mehr so einfach möglich. Solange es aber keine derartige Regelung gibt, bleibt nur, immer auf den Grundpreis (Preis pro Einheit z.B. 100 g; 1 kg; 1 L) zu achten und Preise zu vergleichen. Leider sind die Grundpreise nicht immer gut lesbar, weil eine sehr kleine Schrift verwendet wird, wie eine Erhebung der AK im Sommer 2023 gezeigt hat. Daher ist eine einheitliche Regelung betreffend Schriftgröße des Grundpreises notwendig. Auch auf standardisierte Füllmengen kann nicht blind vertraut werden. Oft werden verschiedene Produktsorten mit unterschiedlichem Gewicht angeboten – z.B. eine etwa gleich große Tafel Schokolade mit 80 g bei einer Sorte und mit 100 g bei einer anderen oder mit 270 g statt mit 300 g. Bei häufig gekauften Waren kann man sich die Preise und die Inhaltsmengen merken. Am besten ist es jedoch sich die Preise zu notieren, da die Erinnerung oft trügt. 

Konsumentinnen und Konsumenten sollten Shrinkflation oder Mogelpackungen beim Lebensmittelcheck des VKI melden.