Diesel-Skandal: Volkswagen
Genau 62 Pkw-Modelle des Volkswagen-Konzerns entsprechen aufgrund von Abschalteinrichtungen nicht den Typgenehmigungsvorschriften. Daran ändert auch das Software-Update als „Nachbesserung“ nichts. Das besagt ein neues Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 17. Januar 2024, das ein anderes Urteil aus dem vergangenen Jahr ergänzt. Das Gericht weist damit das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) an, die illegalen „Thermofenster“ aus diesen Modellen zu entfernen und sie mit Katalysatoren nachzurüsten. Sofern dies nicht möglich ist, fordert die klagende Deutsche Umwelthilfe (DUH) Schadensersatz für die betroffenen Autohalter:innen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da Volkswagen voraussichtlich bis in die letzte Instanz gehen wird, um Zeit zu gewinnen.