Lockere Regeln: Neue Gentechnik
Zumindest ein Teilerfolg konnte konnte, nicht zuletzt durch die AK, erzielt werden. Lebensmittel erhalten eine Kennzeichnung light und eine dokumentenbasierte Rückverfolgbarkeit. Damit ist ein Mindestmaß an Transparenz möglich. Konsument:innen wollen gentechnikfreie Lebensmittel einkaufen, wie AK-Umfragen belegen. Das EP hat auch ein Verbot der Patentierbarkeit der neuen Gentechnik und ein Verbot der neuen Gentechnik in Bioprodukten beschlossen. Mit dieser Abstimmung sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Der Europäische Rat ist nun gefordert, sich für mehr Transparenz, eine verpflichtende Risikobewertung und ein effektives Nebeneinander von gentechnisch veränderter und gentechnikfreier Lebensmittelproduktion einzusetzen.