Kommentar: VW-Prozess: Da fehlt doch noch was?fr

Das sogenannte „Dieselgate“ brachte Ex-VW-Manager Martin Winterkorn im September 2021 vor Gericht. Die Anklage „Schwerer gewerbs- und bandenmäßiger Betrug“ ist bezeichnend für die Firmenkultur innerhalb des Konzerns. Behörden als auch Verbraucher*innen in ganz Europa wurden falsche Tatsachen vorgegaukelt. Beim anstehenden Gerichtsprozess wird aber eine Frage nicht gestellt, die über „bandenmäßigen Betrug“ an Verbraucher*innen hinausgeht: Wer bezahlt die Kosten für Umwelt und Gesundheit, die durch Abgasmanipulationen entstanden sind? Laut Environmental Health Analytics, einem Think Tank in den USA, verursachten zum Beispiel die manipulierten Diesel-Pkw in Europa knapp 7000 vorzeitige Todesfälle. 

Zu den Regeln eines gerechten Zusammenlebens zählt, dass derjenige, der etwas kaputt macht oder zerstört, für den Schaden aufzukommen hat. Bei Luftverschmutzung ist das in Europa aber rechtlich nicht der Fall. Denn die EU-Umwelthaftung ignoriert schlicht diesen Tatbestand. Auch bei der Produkthaftung  sind die Konzerne rechtlich fein raus. Letztlich muss hier die Staatsanwaltschaft den Kausalbeweis erbringen, warum Menschen gerade durch VW gestorben sind, die an einer Straße wohnen. Diese hohen Hürden müssen flacher werden, damit Martin Winterkorn & Co nicht so billig davonkommen.