Glyphosat-Verbot in Österreich: EU erhebt keinen rechtlichen Einspruch
Eigentlich sollte Glyphosat in Österreich längst verboten sein. Bereits im Juli 2019 hatte das österreichische Parlament einen dementsprechenden Beschluss gefasst. Wegen eines Formalfehlers musste das Verbot jedoch noch einmal zurück an den Start. Im Frühling 2020 wurde dieses daher erneut zur sogenannten „Notifizierung“ nach Brüssel geschickt. Im August gab die Kommission eine „ausführliche Stellungnahme“ ab und verzichtete damit auf einen rechtlich relevanten Einspruch zu einem österreichweiten Glyphosatverbot, auch wenn sie Einwände dagegen äußerte. Allerdings äußerste auch Tschechien Bedenken und warnt vor einer Behinderung des freien Warenverkehrs. Damit hat Tschechien einen Automatismus ausgelöst, der zu einer dreimonatigen Verlängerung der Stillhalteperiode führt. Nach dem 19. November 2020 kann die Bundesregierung jedoch das österreichische Glyphosat-Verbot verabschieden – sofern sie dazu gewillt ist. In Luxemburg ist der Einsatz von Glyphosat mit 1. Jänner 2021 verboten.