Vor 30 Jahren: Pestizide im Trinkwasser
„Vorsorgeprinzip heißt, dass eine Überschreitung des Grenzwertes nicht mit der konkreten Gefahr drohender Gesundheitsschäden gleichzusetzen ist. Der Grenzwert für Pestizide im Trinkwasser dient primär dem umfassenden, vorsorglichen Gesundheitsschutz. Im Falle einer Überschreitung sollen zwar sofort alle nötigen Maßnahmen durchgeführt werden, um so rasch wie möglich wieder den Grenzwert einzuhalten, es muss aber nicht unbedingt sofort ein Verbot des Trinkwassergenusses ausgesprochen werden. Ein solches Verbot ist dann von der Höhe der Überschreitung sowie von der chemischen Charakterisierung des Pflanzenschutzmittels abhängig zu machen. […] Sicher können uns auch Grenzwerte nicht die Gesundheit garantieren, doch wäre ihre Festlegung immerhin die Aufforderung auch Messungen durchzuführen. Von einem Monitoring, einem Grundwasser-Pestizid-Kataster ist man ohnehin noch weit entfernt.“