Deplatziert: E-Tankstellen am Gehsteig
E-Tankstellen werden, wie viele andere Infrastrukturen die nur dem Autoverkehr dienen, zumeist am Gehsteig platziert. Dort vermitteln sie den Fußgängern, welcher Verkehrsträger die Politik bestimmt und ihnen, ganz selbstverständlich, noch mehr Platz rauben darf. Das Platzieren widerspricht daher dem Ziel des Klimaschutzes, den Fußgängerverkehr zu fördern. Das Benützen der am Gehsteig situierten E-Tankstellen ist aber auch Menschen mit Behinderung, insbesondere RollstuhlfahrerInnen, wegen der Barriere „Randstein“ vielfach nicht möglich. Damit werden jene Personen ausgeschlossen die im höchsten Maße tatsächlich auf eine Pkw-Nutzung angewiesen sind. E-Tankstellen am Gehsteig widersprechen daher oft den Regelungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes. In dessen § 6 ist festgehalten, dass „Verkehrsmittel, bauliche und sonstige Anlagen“ dann barrierefrei sind, „wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“.