Schwerpunkt

Wachsende Ostregion

Wettbewerb: Nicht auf Kosten der Beschäftigten

Der Wettbewerb im öffentlichen Verkehr wird härter, und die Zahl der Ausschreibungen im regionalen Busverkehr in den Bundesländern nimmt stetig zu. Leider werden alle diese Ausschreibungen ohne Rücksicht auf den auch in der entsprechenden EU-Verordnung 1370/2007 geregelten Schutz der Beschäftigten durchgeführt. Seitens der Europäischen Kommission liegt es in der Kompetenz der Mitgliedstaaten, für Sozial- und Qualitätsstandards zu sorgen und auch die Regeln des Betriebsübergangs zum Schutz der Rechte der Beschäftigten anzuwenden. Da es sich nur um ein Angebot, d.h. eine Kann-Bestimmung handelt, lehnen die ausschreibenden Stellen alles ab, was über die einfache Vergabe mit einem Vergleich der Preise hinausgeht. Durch eine verbindliche gesetzliche Verankerung 
wären ausschreibende Stellen in der Lage, nicht nur das billigste Angebot, sondern unter Vorgabe und Berücksichtigung von Sozial und Qualitätsstandards das beste Angebot zu finden. Nur so sind überhaupt ein Vergleich und eine Bewertung der Angebote möglich. Die Anwendung des Betriebsübergangs würde verhindern, dass sich die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen der betroffenen LenkerInnen von Ausschreibung zu Ausschreibung verschlechtern und das Lohnniveau immer weiter sinkt. Es kann und darf nicht sein, dass der Wettbewerb über die Personalkosten  ausgetragen wird. 

Ein vom Verkehrsminsterium (BMVIT) vor kurzem online gestellter Handlungsleitfaden zur Anwendung von Sozial- und Qualitätskriterien bei der Vergabe öffentlicher Verkehrsdienstleistungsaufträge ist zwar nicht verbindlich, nimmt den Ländern aber die Möglichkeit, Kosten-einsparungen auf dem Rücken der Beschäftigten durchzusetzen und die Verantwortung auf den Bund abzuschieben. Das BMVIT hat damit die Länder in Zugzwang gebracht und so veranlasst, die politische Verantwortung für Ausschreibung ohne Sozial- und Qualitäts-kriterien zu übernehmen. Der Leitfaden zum Betriebsübergang steht noch aus.

Da in Zukunft durch das 4. Eisenbahn-paket der Schienenverkehrsmarkt ebenfalls dem Ausschreibungszwang unterworfen werden soll, drohen die geschilderten Probleme mit all ihren Folgewirkungen auch die Bahn und vor allem die Beschäftigten der ÖBB und aller anderen österreichischen Bahnen zu betreffen.